Liebe Freundinnen und Freunde,
bei der Kommunalwahl stellen wir die Weichen welchen Weg unsere Region in den kommenden fünf Jahren nehmen wird. Und Du kannst diese Entscheidung mitgestalten! Am 18. Mai 2025 kommen wir zusammen, um unser Kreiswahlprogramm den Kreis Borken zu beraten und zu beschließen. Deine Stimme zählt! Nur gemeinsam können wir ein starkes Programm auf den Weg bringen, das unsere grünen Werte in die Kommunalpolitik trägt. Lass uns zeigen, dass der Kreis Borken bereit ist für mehr Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Mobilität!
Der Kreisvorstand lädt Euch somit herzlich ein zur
2. Kreismitgliederversammlung 2025
Sonntag, 18. Mai 2025, Beginn: 11.00 Uhr
Grünes Forum, Markt 7, 46325 Borken
Wie funktioniert die Programmdebatte?
Ihr könnt nun ab sofort Änderungsanträge zum Entwurf des Kreiswahlprogramms stellen:
- Änderungsanträge können zu allen Teilen des Entwurfs gestellt werden.
- Änderungen können Streichungen, Ergänzungen oder Formulierungsänderungen sein.
- Um Änderungsanträge stellen und später Unterstützungen für Änderungsanträge bekunden zu können, müsst Ihr mit Euren Zugangsdaten im Grünen Netz eingeloggt sein. Die Zugangsdaten habt Ihr in der Regel mit Eurem Parteieintritt erhalten. Falls Ihr keine Zugangsdaten (mehr) habt, wendet Euch bitte an die Bundesgeschäftsstelle unter netz@gruene.de.
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Erstellung von Änderungsanträgen
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Änderungsantragssteller*in werden: Ihr könnt Änderungsanträge als einzelne Person oder als Gremium, z. B. als Ortsvorstand, einreichen. Dies gebt ihr bei der Erstellung des Änderungsantrags an.
- Kommunal denken: Bitte überlegt bei Änderungsanträgen, ob Eure Vorschläge in einen Bereich fallen, in dem es eine kommunale Zuständigkeit gibt. Damit das Programm nicht zu lang wird, wollen wir uns auf die Themen mit kommunaler Zuständigkeit konzentrieren.
- Schreibfehler ignorieren: Vor der Veröffentlichung wird es ein Schlusslektorat geben. Daher bitten wir euch, keine etwaigen Rechtschreibfehler etc. als Änderungs-Antrag einzustellen.
Umgang mit Änderungsanträgen
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Alle Änderungsanträge werden durch den Kreisvorstand freigeschaltet – wir prüfen dabei den Antrag nicht inhaltlich, sondern nur formal z. B. auf Vollständigkeit oder technische Fehler.
- Im Anschluss werden über Antragsgrün Verfahrensvorschläge eingestellt. Verfahrensvorschläge kann heißen:
- Übernahme (= Eure Änderung wird übernommen),
- modifizierte Übernahme (= Übernahme mit Änderungen),
- keine Übernahme/Abstimmung (= Euer Antrag muss auf der Kreismitgliederversammlung abgestimmt werden, wenn im nachfolgenden Austausch keine Einigung erfolgt),
- erledigt (= durch einen gleichlautenden oder ähnlichen Antrag erledigt),
- zurückgezogen (= Ihr erhaltet ihn nicht aufrecht).
- Änderungsanträge, zu denen es keine Einigung gibt, werden auf der Kreismitgliederversammlung von allen anwesenden Mitgliedern abgestimmt.
Noch Fragen?
Solltet Ihr Fragen haben, wendet euch gerne an den Kreisvorstand unter vorstand@gruene-kreis-borken.de.
Wir wünschen Euch eine gute Diskussion!
Euer Kreisvorstand